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Der Frühling kommt. Mit ihm geht nicht nur für alt eingefahrene Biker die Saison wieder los, auch viele Autofahrer fragen sich seit Einführung der Zusatzberechtigung B196, ob eine 125er-Maschine nicht doch auch Vorteile hat.
Doch wie erlangt man die vor knapp drei Jahren eingeführte Zusatzberechtigung? Welche Motorräder und Roller dürfen bewegt werden? Und wo? Diese Fragen beantworten wir in einem kurzen Ratgeber.
Kein neuer Führerschein, sondern eine zusätzliche Berechtigung
Auch wenn oft vom B196-Führerschein gesprochen wird, ist es offiziell kein neuer Führerschein, sondern die zusätzliche Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B. Heißt auf Deutsch: Inhaber des normalen Pkw-Führerscheins können seit Anfang 2020 durch Absolvieren einer Fahrerschulung die Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erlangen. Diese wird dann durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B im Führerschein dokumentiert.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz des Pkw-Führerscheins B: mindestens 5 Jahre
Wichtig: Es ist nur eine Schulung, theoretisch und praktisch, aber keine Prüfung nötig. Angeboten werden die Fahrerschulungen von den meisten Fahrschulen, die auch eine Ausbildung der Klassen A1 und A anbieten.Aufwand und Kosten halten sich in Grenzen
Wer sich dazu entscheidet, die Straßen zukünftig auch auf zwei Rädern erobern zu wollen und eine Fahrschule gefunden hat, muss insgesamt neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolvieren. In vier Theorieeinheiten werden die Grundlagen der StVO aufgefrischt, so wie auf die Besonderheiten des motorisierten Zweiradverkehrs eingegangen. In fünf Praxiseinheiten wird dann auf dem Motorrad trainiert und geschult.
Die Kosten für Schulung und Eintragung der Berechtigung in den Führerschein liegen dann insgesamt bei etwa 1.000 Euro. Kein Schnäppchen, aber deutlich günstiger als die Erlangung des A1- oder A-Führerscheins.
Leichtkrafträder bis 125ccm und maximal 11kW (15PS)
Ist die Berechtigung erlangt, dürfen Leichtkrafträder, also Roller und Motorräder bis 125ccm und 11kW/15PS gefahren werden. Das ist vorwiegend für Pendler und Stadtbewohner interessant, denn damit fließt man im Stadtverkehr bis maximal 70 Km/h bestens mit. Auch ist das Angebot an E-Motorrädern und E-Rollern in dieser Fahrzeugklasse mittlerweile umfangreich. Gerade auf städtischen Distanzen spielt die maximale Reichweite weniger eine Rolle, als fehlende Parkplätze, Stau und teils horrende Parkgebühren für Autos.
Achtung: Viele, aber längst nicht alle Städten dulden das Abstellen motorisierter Zweiräder auf breiten Gehwegen (ohne Behinderung von Fußgängern) oder bieten mittlerweile kostenfreie Motorradparkplätze an.Demnächst auch EU-weit mobil
Zurzeit werden die
EU-Führerscheinrichtlinien vom Europäischen Parlament überarbeitet. Diese sehen unter anderem die Ausweitung der Gültigkeit der B196 Berechtigung vor. Bisher durften Inhaber der Erweiterung ausschließlich auf deutschen Straßen fahren, ab voraussichtlich Ende dieses Jahres dürften dann auch Trips ins europäische Ausland ins Auge gefasst oder im Urlaub vor Ort entsprechende Motorräder/Roller gemietet werden können.