Neben zeitlichen Beschränkungen von Tempolimits ist „bei Nässe“ eines der häufigsten Zusatzschilder. Motorradfahrer wissen: hier ist Vorsicht geboten! Häufig werden die Schilder auf Streckenabschnitten aufgestellt, deren Belag nicht mehr die erforderliche Griffigkeit bietet, sobald es nass ist. Ein Schild aufzustellen, dient daher im ersten Moment der Sicherheit, ist aber leider auch auf Dauer billiger, als die Deckschicht zu erneuern.
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs
Doch was sagt der Jurist? Ab wann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung und wie sieht es aus, wenn Schnee statt Regen vom Himmel fällt? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf: „Eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Nässe gilt, wenn die Straße von einem geschlossenen Wasserfilm bedeckt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung festgelegt. Ziel der Schilder ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Sie stehen daher meist an Stellen, an denen es aufgrund der Straßenbeschaffenheit schnell zu Aquaplaning kommen kann. Bildet sich hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug eine Gischt, ist das ein deutliches Zeichen für einen Wasserfilm.
Bei einzelnen Pfützen gelten die Schilder nicht – ebenso nicht bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn. Dennoch sollten Fahrer natürlich auch bei Schnee- und Eisglätte ihre Geschwindigkeit reduzieren. Denn laut Straßenverkehrsordnung müssen sie ihr Fahrtempo an die aktuellen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse anpassen. Das heißt: Auch bei schlechter Sicht durch starken Schneefall und auf rutschigen oder vereisten Straßen! Hier kann je nach Straßenlage auch eine geringere Geschwindigkeit als „bei Nässe“ ausgeschildert sinnvoll sein.“
Die Schneeflocke als Zusatzschild ist ein Sonderfall
„Befindet sich unter einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild mit einer Schneeflocke, ist dies ein Hinweis, dass es an dieser Stelle bei Eis und Schnee besonders gefährlich werden kann. Es handelt sich hier also nicht um eine Beschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung nur auf winterlichen Straßenverhältnissen. Das Tempolimit gilt uneingeschränkt auch bei trockenen Straßen und Sonnenschein“, erklärt die Juristin.
Der Grund: Das Schneeflocken-Zeichen ist nicht als Einschränkung, sondern als Begründung des Tempolimits zu verstehen. Fahrzeugführer müssen sich immer und unabhängig von der Temperatur an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten.