Neue Helmnorm 22.06 – was ändert sich und was unterscheidet sie von der alten Norm?

Ab Juni 2023 dürfen nur noch Helme, die nach der neuen Norm ECE 22.06 geprüft wurden, produziert werden. Doch was genau ändert sich? Ein Überblick.
24.05.2023
| Lesezeit ca. 3 Min.

Was sind die ECE 22.06 und 22.05 überhaupt?

Um als Motorradhelm für den Straßenverkehr zugelassen werden zu können, muss ein Helm technische Anforderungen erfüllen und verschiedene Prüfungen und Tests bestehen. Anforderungen und Test werden in einer vom Gesetzgeber festgelegten Norm definiert. Gültig war bis 31.05.2022 die ECE 22.05 und seither die reformierte Regelung 22.06. Geprüft werden verschiedene sicherheitsrelevante Merkmale und Eigenschaften wie die Stoßdämpfung, Belastbarkeit des Kinnriemens, Steifigkeit, Sichtfeld und das Visier.

Was ändert sich mit der neuen Norm ECE 22.06?

Während bei der älteren Norm die Punkte, an denen die Stoßdämpfung geprüft wurde, vordefiniert waren, müssen Helme, die nach der neuen Norm ECE 22.06 zugelassen und zertifiziert werden, nun an jeder Stelle der Schale einen Stoßdämpfungstest bestehen. Vorher hatten Helmhersteller die Möglichkeit, an diesen Stellen den Helm zu verstärken.
Neu eingeführt wurde ein Rotationstest, bei dem geprüft wird, ob und wie der Helm im Falle eines Sturzes durch die hohen Rotationskräfte auf die Drehung des Kopfes einwirkt. Dabei wird der mit einem Gewicht beschwerte Helm auf einen seitlich um 45 Grad geneigten Amboss fallen gelassen. Hierbei entsteht eine Rotation des Helmes, die den Kräften eines Sturzes entspricht, wenn der Helm den Straßenbelag berührt.
Strenger geworden ist die neue Norm auch in Bezug auf den Sitz des Helmes. Dazu wurde ein Helmabstreiftest eingeführt. Dabei wird getestet, ob und wie sich der Helm unter Krafteinwirkung abstreifen lässt. Bisher war es bei schlecht eingestelltem Kinnriemen möglich, dass Helme bei hohem Winddruck oder im Falle eines Aufpralls nach hinten verschieben und abstreifen. Durch eine veränderte Position des Kinnriemens und eine engere Seitenführung ist das zukünftig nicht mehr zulässig.
Entgegengekommen ist man den Herstellern mit der Anpassung des Temperaturintervalls. Statt bis minus 20 Grad Celsius werden Helme und Werkstoffe nun von -10 bis +50 Grad Celsius getestet. Dies ermöglicht jetzt den Einsatz anderer Materialien.
Widerstandsfähiger werden müssen mit der neuen ECE 22.06 die Visiere. So wird beim Beschusstest eine Stahlkugel mit 60 m/s, also 216 km/h, auf das Visier geschossen. Dabei darf die Stahlkugel das Visier weder durchschlagen noch splittern lassen und auch die Mechanik muss das Visier am Platz halten.
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Keine Änderung bei Anbauteilen

Lange war unklar, ob Anbauteile wie Actionkameras oder Kommunikationsgeräte auch weiterhin zulässig sein werden. Nach längerer Beratung dürfen diese aber wie bisher verwendet werden, solange sie nicht fest mit der Helmschale verbunden sind und sich im Falle eines Sturzes lösen können.

Was ändert sich für Motorradfahrer?

Kurz gesagt: nichts. Entgegen anderslautender Falschmeldungen dürfen auch nach ECE 22.05 zugelassene Helme weiterhin benutzt und gekauft werden. Lediglich Herstellern ist es demnächst nicht mehr erlaubt, Helme mit der alten Norm zu produzieren. Durch die gewährte Übergangsfrist ist es Herstellern noch bis zum 01.06.2023 erlaubt, Helme mit der älteren Norm zu produzieren. Mit ECE 22.05 produzierte Helme dürfen aber in jedem Fall weiterhin verkauft und genutzt werden.
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Kommentare (2)
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Stefan
01.12.2024 16:12


Der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber mich würde mal die Quelle interessieren die behauptet, dass Anbauteile weiterhin bei einem ECE 22.06 geprüften Helm zulässig sind, wenn sie nicht fest mit der Helmschale verbunden sind. Also ich gehe mal davon aus, dass hier solche Klebepads für Helmkameras gemeint sind.
Die Behörden im EU Ausland, die eine ECE Norm 22 vorschreiben sind hier wohl anderer Meinung und verteilen fleißig Bußgelder wenn ein nicht geprüftes Anbauteil am Helm befestigt wurde. Egal auf welche Art. (Zb. Frankreich, Luxembourg, Österreich, Italien)

Danke schon mal für die weiteren Infos zu dieser Aussage.

Gruß
Stefan
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Günter Emmerichs
21.05.2024 19:55


Hallo zusammen, der ein oder andere Mitarbeiter kennt mich als Teilnehmer an Touren aber auch als TourGuide in Österreich. Was mich interessiert ist die Frage: Kann ich meinen nach ECE 22.05 geprüften Helm mit nachträglich montierter Gegensprechanlage auch weiterhin im europäischen Ausland und den Brexit Staaten weiter verwenden? Auf Nachfrage bei diversen Automobil Clubs herrscht Schweigen und die Recherche in diversen Strassenverkehrsordnungen bringt ausser der in Luxemburg auch keine eindeutige Klarheit. Zitat https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/code/route/20240210 (Règl g -d du 30 janvier 2024) -04 Inobservation par le conducteur de l’interdiction d’utiliser un casque homologué obligatoire où l’équipement de communication n’est ni intégré, ni fixé au casque conformément aux prescriptions du fabricant Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines vorgeschriebenen typgeprüften Helms, bei dem die Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder an ihm befestigt ist. 250,00 € Hab Ihr mehr Informationen vorliegen bzw. wäre dies nicht eine Reportage wert? VG Zertifizierter TourGuide Eifel Motorrad Günter Emmerichs