adobestock.com – Björn Wylezich
Wie hoch ist der aktuelle Anteil an Saisonkennzeichen?
Sobald die ersten Sonnenstrahlen locken, sieht man sie ab März vorwiegend an den sonnigen Wochenenden: Motorräder mit Saisonkennzeichen. Kein Wunder, denn etwa jedes vierte Motorrad ist nicht durchgängig zugelassen, sondern nur zeitweise für den Gebrauch auf der Straße vorgesehen. Zum Stichtag 1.1.2023 bedeutet dies in Zahlen:
Von insgesamt 4.913.099 Millionen zugelassenen Krafträdern, trugen 1.366.064 Bikes ein Saisonkennzeichen. Das entspricht 27,80 Prozent.
Lohnt sich das Saisonkennzeichen wirklich?
Nach Auskunft vom Versicherungsexperten lohnt sich ein Saisonkennzeichen kaum noch, wenn man sein Motorrad nur haftpflichtversichert. Die Ersparnis hält sich bei Haftpflichtversicherungen häufig im niedrigen zweistelligen Betrag. Rechenbeispiel:
Wer eine fabrikneue
BMW R1300 GS für ein komplettes Jahr Haftpflicht versichern will, zahlt in unserer Beispielrechnung 376,-- Euro pro Jahr. Wer dasselbe Motorrad nur für die Zeit von April bis einschließlich Oktober bewegen will, zahlt in unserer Beispielrechnung immer noch 264,-- Euro pro Jahr. Da spart man deutlich weniger als die Hälfte. Noch geringer fällt die Einsparung im Zeitraum von Anfang März bis Ende November aus. Hier würden schon 339,-- Euro fällig. Ein Viertel des Jahres bliebe das Motorrad in diesem Fall stehen – für ganze 37,-- Euro Ersparnis bei der Versicherung. Hinzu käme natürlich noch die Kfz-Steuer, die tatsächlich nur anteilig erhoben wird.
BMW R 1300 GS | ganzjährig | März – November | April bis Oktober |
Haftpflicht | 377,-- Euro | 339,-- Euro | 264,-- Euro |
Teilkasko (SB 500,-- Euro) | 656,-- Euro | 591,-- Euro | 459,-- Euro |
Vollkasko (SB 500,-- Euro) | 2.049,-- Euro | 1.844,-- Euro | 1.435,-- Euro |
Grundlage Rechenbeispiel: 8.000 km jährliche Fahrleistung, keine Schadenfreiheitsrabatte, Fahrer 35 Jahre alt, Versicherungsrechner Allianz
Anders sieht das Ergebnis bei Kasko-Versicherungen aus. Hier lassen sich häufig mehrere hundert Euro pro Jahr sparen, wenn man sich auf Fahrten während der Saison beschränkt. Beim Rechenbeispiel mit der BMW R 1300 GS beträgt die Ersparnis zwischen Ganzjahreszulassung und Saisonkennzeichen von April bis Oktober so über 700,-- Euro.
Versicherungsschutz für Motorräder während des Winters
Der Versicherungsschutz gilt während der Zeit, in der das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist, klar. Aber auch danach besteht für Motorräder mit Saisonkennzeichen ein sogenannter Ruheversicherungsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht grundsätzlich erloschen ist, sondern nur ruht und in bestimmten Fällen auch bei Schäden während dieser Ruhesaison greift. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug auf einem umfriedeten, nicht öffentlichen Parkgelände, wie in einer Garage oder einem umzäunten Gelände steht. Besteht für das Motorrad während der Saison eine Kaskoversicherung, so greift die Teilkasko in der Regel auch in der Ruhesaison für Schäden durch Hagel, Blitz oder Marderbisse. Die Vollkaskoversicherung greift in der Ruhesaison nicht. Die Details legt jeder Versicherer individuell fest.
Was bedeutet das für die Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse?
Wichtig zu wissen: Eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist nur möglich, wenn das Motorrad mindestens sechs Monate zugelassen ist. Versicherer schätzen das Unfallrisiko von Versicherten unter anderem auch nach Dauer und Umfang der Fahrpraxis ein. Ist das Motorrad mit Saisonkennzeichen mehr als sechs Monate zugelassen, zählt auch die sogenannte Ruhezeit als Versicherungszeit und wird zur Berechnung der Schadenfreiheitsklassen herangezogen, so Versicherungsexperte Tim Launhardt von der
Allianz Generalvertretung in Osterode.
Wann ergibt eine Zulassung auf Zeit Sinn – und wann nicht?
Für Motorräder, die zum Pendeln und im Alltag auch bei niedrigen Temperaturen sicher bewegt werden können, ergibt ein Saisonkennzeichen eher keinen Sinn. Auch in den Wintermonaten gibt es viele schöne, trockene Tage, die bei angepasster Fahrweise auf den Landstraßen genossen werden wollen. Die Versicherung von teuren Supersportlern oder Motorrädern, die ausschließlich für die Fahrt zur nächsten Eisdiele verwendet werden, kann eine Zulassung auf Zeit Sinn ergeben. Auch für das Zweit- oder Drittmotorrad ist eine ganzjährig greifende Versicherung vielleicht unnötig. Alle anderen sollten sich aber überlegen, ob ihnen, wie in unserem Rechenbeispiel gezeigt, einige schöne Winterfahrten der geringe Mehraufwand für die Ganzjahres-Versicherung nicht vielleicht doch wert ist.
Informationen zur Zulassungsverordnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr und legt die technischen Anforderungen und Prüfverfahren fest. Weitere Informationen zur Zulassungsverordnung gibt es auf
bussgeldkatalog.net.