Viele Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen sind nur saisonal unterwegs – doch nur wenige Halter nutzen die Vorteile eines Saisonkennzeichens. Nach Angaben eines Kfz-Versicherers waren im vergangenen Jahr lediglich 11 Prozent der Motorräder, 7 Prozent der Cabrios und 6 Prozent der Wohnmobile mit einem solchen Kennzeichen ausgestattet. Dabei kann die saisonale Zulassung sowohl Geld sparen als auch schadensfreie Jahre aufbauen.
Interessant für Zweitfahrzeuge – auch zum Aufbau der SF-Klasse
Ein Saisonkennzeichen gilt für einen Zeitraum zwischen zwei und elf zusammenhängenden Monaten. Besonders beliebt bei Motorradfahrern sind Saisonstarts im März oder April und Saisonenden im Oktober. Häufig wird das Motorrad eingemottet oder mindestens dem geliebten Zweitfahrzeug eine Streusalzbehandlung erspart, weshalb es sich besonders für alle Fahrzeuge anbietet, die nicht spontan benötigt werden.
Im Normalfall bedeutet das: Vier bis sechs Monate im Jahr stehen die Fahrzeuge still – und für diese Zeit fallen weder Kfz-Steuer noch Versicherungsbeiträge an – die Berechnung schadensfreier Jahre dagegen wird nicht anteilig vorgenommen und gilt somit auch mit Saisonkennzeichen für das gesamte Jahr. Steige ich später auf einen „Vollzeit-Vertrag“ um, kann ich diese in vollem Umgang übernehmen.
Sparpotenzial im Hundert-Euro-Bereich
Wie hoch das Sparpotenzial ist, zeigen zwei Beispielrechnungen: Wer sein Fahrzeug beispielsweise für acht Monate anmeldet, spart im Schnitt rund ein Drittel der Versicherungskosten. Für eine
BMW R 1250 GS mit Vollkaskoschutz ergibt sich ein Einsparpotenzial von rund 134,-- Euro pro Jahr.
Beim Auto für den Winter und die Übergangszeit – hier am Beispiel eines Mazda MX-5 mit Vollkaskoschutz – sinkt der Beitrag mit Saisonkennzeichen von rund 440,-- Euro auf 280,-- Euro – eine Ersparnis von 160,-- Euro.
Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ist, hängt selbstredend von Vertrag und Rabatten ab – ein Blick in die Versicherungsunterlagen kann jedoch unkompliziert die Haushaltskasse entlasten.
Zwar ließe sich dieser Effekt auch durch wiederholtes An- und Abmelden erzielen, doch das kostet Zeit und Gebühren – beides entfällt mit dem Saisonkennzeichen.
Gültigkeit betrifft auch das Parken
Der jeweilige Gültigkeitszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens abzulesen. Dabei gilt: Der erste Tag des Monats markiert den Beginn, der letzte Tag des Endmonats das Ende der Saison. Danach darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch geparkt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet – außerdem besteht außerhalb der Saison kein aktiver Versicherungsschutz.
Ruheversicherung deckt wesentliche Risiken ab
Während der Ruhephase tritt jedoch automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung in Kraft. Diese deckt unter bestimmten Voraussetzungen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Unwetter. Wichtig: Das Fahrzeug muss während dieser Zeit auf einem umfriedeten Privatgrundstück abgestellt sein.