21.10.20 Gericht kippt Beherbergungsverbot auch in Mecklenburg-Vorpommern

21.10.20 Gericht kippt Beherbergungsverbot auch in Mecklenburg-Vorpommern

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Wie bereits erwähnt war noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald für Anfang dieser Woche angekündigt. Das Gericht kippte das Beherbergungsverbot nun für Mecklenburg-Vorpommern. Die Begründung ist simpel. Es läge schlichtweg kein sachlicher Grund vor, den die Landesregierung nennen könne. Über das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein entscheidet nach wie vor das Bundesverfassungsgericht. Die FPD, die in Kiel Teil der so genannten Jamaika-Koalition gemeinsam mit CDU und den Grünen ist, positionierte sich nun um und ist offiziell gegen ein Beherbergungsverbot. Deren Wort sollte Gewicht haben, stellt sie doch den Minister für Tourismus. Schon am Donnerstag könnte die Politik einlenken, wenn die Koalition zusammentritt. Es ist zu erwarten, dass demnächst für ganz Deutschland die Verantwortung wieder beim Bürger liegt, der sich nun über Monate hinweg als diszipliniert und verantwortungsbewusst präsentiert hat. Solange Fleischverarbeitungen und Großhochzeiten als Super-Spreader existieren, dürfte es immer schwerer werden den Bürgern zu vermitteln warum stets Regeln gesucht werden die auch diejenigen maßregeln, die sich an die Vorschriften halten.
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 21.10.2020 10.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag 17.10
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburggerichtlich gestoppt
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessenaufgehoben
Mecklenburg-Vorpommerngerichtlich aufgehoben
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt
Text: Alexander Klose


Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte

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