Führerscheinänderung ab 2013 - Motorrad & Reisen

Führerscheinänderung ab 2013

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Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die bevorstehenden Führerscheinänderungen ab dem 1.1.2013. Wohl dem, der seinen Führerschein vorher bereits erlangt hat, denn die bis dato unbefristeten Führerscheine werden ab kommenden Jahr auf 15 Jahre befristet, anschließend muss der Schein gegen Gebühr umgetauscht werden.
Alle älteren Führerscheine müssen erstmals bis 2033 umgetauscht werden.

Hier die Kurzfassung aller Änderungen:

- Führerschein A1: Die Begrenzung auf 80 km/h fällt weg. In diese Klasse fallen wie bisher alle Motorräder bis 125 cm³ mit maximal 11 kW. Neu ist dagegen die Grenze von 0,1 kW/ Kg, die nicht überschritten werden darf.

- Aus der Klasse A - beschränkt wird A2. Die Begrenzung von maximal 25 kW wird auf maximal 35 kW angehoben. Das Verhältnis von 0,2 kW / Kg darf dabei nicht überschritten werden.

- Bisher wurde nach zwei Jahren automatisch aus A - beschränkt die Klasse A, ab 2013 muss man um offene Motorräder zu fahren eine erneute praktische Prüfung ablegen. Das Gleiche gilt für die Umwandlung von A1 in A2. Eine theoretische Prüfung entfällt in diesen Fällen.

- Trikes bedürfen ab 2013 ebenfalls den Führerschein der Klasse A

- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre oder zwei Jahre nach dem Erwerb des Führerscheins der Klasse A2, den man ab 18 Jahren erhalten kann. AM und A1 bleibt wie bisher bei 16 Jahren

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