Das altbewährte Überholverbotsschild hat Gesellschaft bekommen. Statt zweier Pkw enthält der rote Kreis des Verkehrszeichens 277.1 einen roten Pkw neben einem schwarzen Fahrrad und einem schwarzen Moped.
Gilt auch für Motorräder mit Beiwagen
Das spezielle Überholverbot gilt mehrspurigen Kraftfahrzeugen – dazu zählen auch Krafträder mit Beiwagen – und verbietet das Überholen von einspurigen Fahrzeugen. Steht dieses Schild am Straßenrand, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden.
Vorsicht bei Radwegen!
Das Verbot gilt selbst dann, wenn es einen eingezeichneten Radweg gibt oder die Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Es zu missachten, kann unschön enden. Neben einer Geldstrafe ab 70 Euro winkt ein Punkt in Flensburg.