Die Osterferien stehen vor der Tür und viele nutzen die Zeit, um den Frühling mit einem Urlaub einzuläuten. Doch kaum vom heimischen Hof heißt es häufig: Stillstand. Der Stau ist seit Jahrzehnten treuer Begleiter aller Reisenden und auch
dieses Jahr droht großflächig der Stillstand. Was es als Motorradfahrer zu beachten gilt, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.
Die Landstraßen als Alternative
Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden.
Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind. Lässt sich die Fahrt über Autobahnen nicht vermeiden, haben Motorradfahrer häufig den Vorteil, zwischen den Autos im Stau durchfahren zu können. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Als Motorradfahrer im Stau durchschlängeln – ist das erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an …
Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts. Vielfach wird das Verhalten jedoch mittlerweile von wohlwollenden Autofahrern, die extra Platz machen, und auch von der Polizei geduldet. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Seitenstreifen nur im Notfall erlaubt
Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht.
Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Praktisch ist diese Möglichkeit jedoch so gut wie nie gegeben.
Wie sieht es im Ausland aus?
In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden.
In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt.
Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen.
Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.
Vorsicht im Stau ist oberstes Gebot
Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.