Die Bürokratie hält auch für 2022 wieder neuen Spaß, für alle die ein motorisiertes Fahrzeug bewegen, bereit. Selten scheinen Neuerungen einen echten Mehrwert zu bieten, dazu wird es teurer. Die schlechte Nachricht vorab: Dies trifft zu 100 % auch auf 2022 zu.
Führerscheinumtausch – Die alte Pappe hat ausgedient
Bei der Frage nach dem Führerscheinumtausch geht es für alle, deren Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, nur um das Wann, nicht um das Ob. Denn umgetauscht werden müssen
alle Führerscheine, die älter sind. Um alle Bürokraten glücklich zu stellen, hat sich jemand dafür zahlreiche Fristen ausgedacht. Unterscheiden müssen wir zunächst, ob ein Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde oder danach. Wurde er davor ausgestellt, springst du bitte zu A, wurde er danach ausgestellt, findest du unter B die entsprechenden Fristen.
A – Ausstellungsdatum bis 31.12.1998 Die Umtauschfrist ist hier abhängig von deinem Geburtsjahr:
- Vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025
B – Ausstellungsdatum 01.01.1999 oder später Bei Führerscheinen, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr als Referenz, bis wann der Führerschein getauscht werden muss:
- 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Rechtzeitiger Umtausch vermeidet Probleme im Ausland
Wird der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, verlangt der Freund und Helfer, aufgrund von Terminknappheit in den zuständigen Stellen, erst ab dem 19.07.22 bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von 10,-- Euro. Auch wird der Führerschein im Ausland nicht mehr anerkannt. Möchte ich ein Motorrad mieten oder werde kontrolliert, werde ich Probleme bekommen. Bezahlen muss übrigens der Führerscheininhaber. Kostenpunkt: circa 25,-- Euro. Für den Umtausch benötige ich ein aktuelles Passfoto und ein Ausweisdokument. Wer möchte, darf auch früher umtauschen. Die Fristen geben lediglich den spätesten Termin an. Nostalgiker dürfen die alte, entwertete Pappe wieder mit nach Hause nehmen. Es handelt sich um einen Verwaltungsvorgang, eine Prüfung der Fahrtauglichkeit findet nicht statt.
Neuer Bußgeldkatalog offiziell in Kraft getreten
Bereits seit dem 09.11.2021 ist nach Jahren von Formfehlern und politischen Diskussionen auch der
neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Dieser macht Vergehen vor allem eines: teurer. Die Bußgelder stiegen für viele Vergehen um 100 %.
Benzin wird teurer
Die CO2-Preisspirale dreht sich weiter. Die CO2-Abgabe steigt zum 01.01.2022 auf 30,-- Euro je Tonne. Umgerechnet bedeutet dies eine Preissteigerung von circa zwei Cent je Liter. Diese Nachricht wird uns die nächsten Jahre regelmäßig begleiten, da die CO2-Abgabe bis auf 55,-- Euro pro Tonne im Jahr 2025 steigen wird. Randnotiz: Heizöl und Gas sind natürlich ebenso betroffen.
Neue Mautgebühren in der Schweiz und in Österreich
Sowohl Österreich wie auch die Schweiz passen für 2022 die Mautgebühren für das „Pickerl“ an. Motorradfahrer müssen in Österreich nun für eine Jahresvignette 37,20 Euro (Vorjahr 36,70 Euro) zahlen. Die Zwei-Monats-Vignette kostet jetzt 14,10 (Vorjahr 13,90 Euro) und die 10-Tages-Vignette 5,60 Euro (Vorjahr 5,50 Euro). In der Schweiz werden für die 2022er-Vignette 39,-- Euro fällig (Vorjahr 38,50 Euro). Zahlt man in der Landeswährung, bleibt der Preis weiterhin bei 40,-- Franken. Während man in Österreich im digitalen Zeitalter angekommen ist und die Vignette auch digital erwerben kann, arbeitet man in der Schweiz weiterhin mit dem allseits unbeliebten „Klebchen“.