Motorräder müssen zwar auch am Tag mit Abblendlicht fahren und kommen inzwischen immer häufiger mit serienmäßigem Tagfahrlicht auf den Markt. Dennoch bleibt ihre Silhouette recht schmal. Um die Sichtbarkeit im Sinne der Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, gibt es mittlerweile auch Blinker, die auf Dauerlicht geschaltet sind, wenn nicht geblinkt wird. Dadurch wird das Motorrad optisch breiter und besser wahrnehmbar.
Tagfahrlicht, Positionsleuchten und die Sichtbarkeit von Motorrädern
Bei Verkehrskontrollen moniert das die Polizei aber immer wieder und behauptet, das sei nicht erlaubt. Stimmt das?
Vorreiter für diese Technik war Honda. Dass auch ein Hersteller wie BMW mittlerweile nachgezogen hat, spricht für die Gesetzeskonformität. Schon 2013 hat Honda in einem Schreiben an seine Händler auf die damals neue Möglichkeit hingewiesen. „Bezüglich der Positionsleuchten bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen (Anm. der Redaktion: separaten oder in den Hauptscheinwerfer integrierten) Positionsleuchten eingesetzt werden.“ Auch das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) bestätigt diese EU-weit geltende Regelung.
UNECE-Regel 53.01: Das sagt die internationale Vorschrift
Die von einigen Kritikern bemängelte Verwechslungsgefahr mit einem aktivierten Fahrtrichtungsanzeiger schließt sich allein schon dadurch aus, dass ja beide Blinker gleichzeitig dauerhaft leuchten. Zudem ist das Positionslicht weniger hell als das Blinklicht.
Das IfZ verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der Nachrüstung mit Produkten aus dem Zubehörhandel hin. Blinker und Positionslicht müssen natürlich ein E-Prüfzeichen auf dem Glas tragen:
Dann ist der Anbau unter Einhaltung der Vorgaben (Montagehöhe, Abstrahlwinkel, Abstände zwischen den Blinkergläsern und zum Scheinwerfer) genehmigungsfrei möglich.“Essener Institut In dem damaligen Schreiben hat Honda seine Händler auch darauf hingewiesen, dass Motorradkäufer die Regelung möglicherweise anzweifeln:
Da es sich hierbei um eine neue Ausstattung für Europa handelt und die Kunden nicht immer über die neuesten Vorschriften im Fahrzeugbau informiert sind, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtmäßigkeit dieser Anlage in Frage gestellt wird. Verweisen Sie in diesem Fall auf die Änderungen in den UNECE Vorschriften 53.01. Das sollten Motorradfahrer dann wohl auch im Zweifelsfall gegenüber der Polizei.