Staudurchfahrt in Frankreich legalisiert

Nach 26 Jahren Diskussionen und Tests sind Staudurchfahrten in Frankreich offiziell legal. Die Legalisierung bringt jedoch klare Regeln und Strafen mit sich.
20.01.2025
| Lesezeit ca. 3 Min.
Adobe Stock
Der sogenannte „Circulation Inter-Files“ (CIF) bezeichnet in Frankreich das Fahren von Motorrädern und Rollern zwischen den Fahrspuren, insbesondere bei Stau oder dichtem Verkehr. Diese Praxis wurde nach mehreren Jahren des Testbetriebs nun offiziell legalisiert. Ein am 9. Januar 2025 veröffentlichtes Dekret trat am 11. Januar 2025 in Kraft und erlaubt das Inter-Files-Fahren unter bestimmten Bedingungen.

Legalisierung von Staudurchfahrten nach fast 10 Jahren Testphase

Am 11. Januar 2025 wurde die Circulation Inter-Files (CIF) in Frankreich offiziell legalisiert. Diese Praxis erlaubt es, Fahrern von Motorrädern und motorisierten Dreirädern, bei dichtem Verkehr zwischen den Fahrzeugreihen zu fahren. Die Legalisierung folgt jahrelanger Diskussionen und einer Testphase, die seit 2016 von der französischen Straßenverkehrssicherheit durchgeführt wurde.

Integration in die Fahrausbildung auch für Autofahrer

Durch die Legalisierung können (nicht verpflichtend) französische Fahrschulen künftig die „CIF“ in ihre Ausbildung aufnehmen. Junge Motorradfahrer und Einsteiger werden so besser geschult. Autofahrer profitieren von Schulungen ebenfalls, da sie für die Realität des gemeinsamen Fahrens sensibilisiert werden.

Regelungen und Vorschriften – auch Dreiräder sind mit von der Partie

Die Legalisierung der „CIF“ geht mit klaren Vorgaben einher, die eine sichere Anwendung gewährleisten sollen:

  • Fahrzeugtypen: Motorräder (Klasse L3e) und motorisierte Dreiräder (Klasse L5e) mit einer maximalen Breite von einem Meter

  • Straßentypen: Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei breite, durch einen Mittelstreifen getrennten Fahrbahnen und mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung (innerorts bleiben Staudurchfahrten und Durchschlängeln somit weiterhin eine Grauzone und sind offiziell nicht erlaubt)
  • Verkehrsbedingungen: zulässig bei dichtem Verkehr, der in ununterbrochenen Reihen geführt wird
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen:
    • maximal 50 km/h bei fließendem Verkehr
    • maximal 30 km/h, wenn eine Spur steht
  • Überholverbot: es ist nicht gestattet, andere Fahrzeuge (Motorräder) während der „CIF“ zu überholen
  • Rückkehr in die Fahrspur: Sobald der Verkehr wieder fließt, müssen sich Fahrer in die reguläre Fahrspur einordnen.
  • Ausnahmen: Die „CIF“ ist bei Baustellen, Schnee oder Eis untersagt.

Führerscheinentzug und deftige Bußgelder bei Nichteinhaltung
infotainment

Fahrer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit folgenden Strafen rechnen:

  • Bußgeld der 4. Klasse (135,-- Euro).
  • Führerscheinentzug von bis zu 3 Jahren.
  • Verlust von 3 Punkten auf dem Führerschein.

Belgien plant die Legalisierung von Staudurchfahrten ab 2026

Mit Inkrafttreten neuer Kraftfahrtgesetze sollen Staudurchfahrten ab 2026 für Motorradfahrer in Belgien erlaubt werden, wie mehrere Quellen übereinstimmend berichten. Weitere Länder Europas scheinen derzeit nicht nachzuziehen.

Staudurchfahrten in Deutschland

Hierzulande bleiben Staudurchfahrten weiterhin verboten. Derzeit liegen auch keine konkreten Informationen vor, dass sich dies zeitnah ändern wird. Im Jahr 2014 wurde eine Online-Petition gestartet, die 135.248 Unterschriften sammelte und dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde. Der Petitionsausschuss entschied jedoch, dem Anliegen nicht zu entsprechen. Weitere Vorstöße liefen bislang ins Leere.
Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen vor:

  • Ein Bußgeld von bis zu 200,-- Euro.
  • Ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister (Flensburg).
  • Fahrverbot für bis zu einem Monat.

Zusätzlich können die Strafen höher ausfallen, sollten weitere Verkehrsregeln verletzt werden, wie das gefährliche Überholen oder das Fahren in einer Rettungsgasse.

Jetzt mitreden – deine Meinung zählt!
Schon dabei? und mitdiskutieren!
Ihr Kommentar wird abgespeichert...
Kommentare (7)
avatar
Speedy88
02.02.2025 17:07


Gut, dass Frankreich da vorangeht. Weckt Hoffnung für die Zukunft hierzulande.
avatar
RudiOnTheRoad
31.01.2025 18:44


Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung für die Sicherheit!
avatar
Kefir
25.01.2025 14:13


Das Modell aus Frankreich sollte auch bei uns in Deutschland eingeführt werden. Hierbei sollte auch der ADAC eine befürwortende und vorantreibende Institution sein. Wer als PKW-Fahrer nicht auch Motorrad fährt versteht nicht, dass bei allem was einem Biker unterstellt wird, dieser ein Verkehrsteilnehmer ist, der wesentlich konzentrierter im Verkehr unterwegs sein muss und bei Wind und Wetter nicht im klimatisierten Innenraum eines PKW´s sitzt. Egal ob in Leder oder Textil, keinem Biker macht es Spaß bei 35° C im Schatten oder bei Dauerberegnung im Stau zu stehen und Stopp and Go zu fahren, zumal dies Körper und Konzentration negativ beeinflusst.
avatar
Wilm
25.01.2025 09:27


Sehr Vorbildlich und Zukunft weisend. Ein Beispiel für Deutschland.
avatar
22.01.2025 06:29


Deutschland (viele Bürger und Politiker) bleibt halt leider kein Motorrad freundliches Land.

- Keine (sinnvolle) Staudurchfahrung erlaubt.
- Straßensperrungen nur für Biker (der wesentlich lautere Ferrari, getunte BMW, oder ähnliche dürfen fahren)
- teilweise Tempolimit nur für Biker, dort wo sogar       LKW schneller fahren dürfen.
- in Spanien, Italien, .., machen die die Autos Platz, dass man mit dem Motorrad vorfahren/vorbeifahren kann, in Deutschland wird absichtlich so gefahren, dass es (zu) eng wird....

Ja es gibt "gestörte" Biker, (extrem laute illegale Endtöpfe, extrem zu schnell unterwegs, ...) aber man darf/sollte nicht alle wegen wenigen bestrafen/benachteiligen.
avatar
Gast
20.01.2025 17:28


Dank an Fédération française des motards en colère (FFMC, übersetzt etwa Französischer Bund der wütenden Motorradfahrer)
avatar
Rennsemmel
20.01.2025 15:51


26 Jahre Diskussion für ein Stück Vernunft.... das sagt alles