Durch die Legalisierung können (nicht verpflichtend) französische Fahrschulen künftig die „CIF“ in ihre Ausbildung aufnehmen. Junge Motorradfahrer und Einsteiger werden so besser geschult. Autofahrer profitieren von Schulungen ebenfalls, da sie für die Realität des gemeinsamen Fahrens sensibilisiert werden.
Die Legalisierung der „CIF“ geht mit klaren Vorgaben einher, die eine sichere Anwendung gewährleisten sollen:
Fahrzeugtypen: Motorräder (Klasse L3e) und motorisierte Dreiräder (Klasse L5e) mit einer maximalen Breite von einem Meter
Fahrer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit folgenden Strafen rechnen:
Mit Inkrafttreten neuer Kraftfahrtgesetze sollen Staudurchfahrten ab 2026 für Motorradfahrer in Belgien erlaubt werden, wie mehrere Quellen übereinstimmend berichten. Weitere Länder Europas scheinen derzeit nicht nachzuziehen.
Hierzulande bleiben Staudurchfahrten weiterhin verboten. Derzeit liegen auch keine konkreten Informationen vor, dass sich dies zeitnah ändern wird. Im Jahr 2014 wurde eine Online-Petition gestartet, die 135.248 Unterschriften sammelte und dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde. Der Petitionsausschuss entschied jedoch, dem Anliegen nicht zu entsprechen. Weitere Vorstöße liefen bislang ins Leere.
Der Bußgeldkatalog sieht folgende Strafen vor:
Zusätzlich können die Strafen höher ausfallen, sollten weitere Verkehrsregeln verletzt werden, wie das gefährliche Überholen oder das Fahren in einer Rettungsgasse.