Schweizer Bußgeldbescheide und EU-weite Fahrverbote

Die Reisewelle rollt – auch ins Ausland. Neben der Vollstreckung Schweizer Bescheide werden auch EU-weite Fahrverbote vorangetrieben. Ein paar Tipps …
07.08.2024
| Lesezeit ca. 3 Min.
aum
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Aufgepasst – auch wenn es auf dem Zweirad nicht immer zu einer Bestrafung kommt, so gilt auch für Motorradfahrer ab sofort, dass auch die Schweiz deutsche Fahrer belangen kann. Was innerhalb der EU ohnehin schon „normal“ war, wurde weiter ausgeweitet.

Abkommen auf Gegenseitigkeit gilt mittlerweile auch für Nicht-EU-Länder

Denn schon lange nicht mehr bleiben Bescheide einer ausländischen Behörde in Deutschland folgenlos. Konnten schon bisher durch das zwischen den EU-Mitgliedern geschlossene Abkommen auf Gegenseitigkeit im Ausland verhängte Bußen auch in Deutschland eingetrieben werden, so gilt das nun auch für Nicht-EU-Länder wie der Schweiz.

Bis zur deutschen Bußgeld-Obergrenze gibt es Post von dem BfJ

Seit Mai dieses Jahres gilt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Demnach muss, wer in der Kantonsrepublik geblitzt wird oder falsch parkt, damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz (BfJ) in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen. Und das kann teuer werden. Beträge von mindestens 80,-- Franken oder 70,-- Euro bilden hier die Untergrenze. Und erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000,-- Euro soll die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden.

Das Bundesamt für Justiz prüft die Rechtmäßigkeit

Dem BfJ in Bonn ist in Deutschland für EU-Länder und die Schweiz die Aufgabe zugewiesen, die ausländischen Bescheide zu bearbeiten und Bußgelder einzutreiben. Diese werden formal überprüft, ob sie vollständig und korrekt sind, wobei die ausländische Behörde einen rechtskräftigen Bescheid vorlegen muss. Kontrolliert wird dann, ob der Adressat die wesentlichen Verfahrensdokumente in seiner eigenen Landessprache erhalten hat und ob er ausreichend Gelegenheit erhielt, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Ist das gegeben, erhalten die Betroffenen Post vom BfJ.

Wichtig: Schon ab der ersten Zahlungsaufforderung tätig werden!

Diese sollte die Zahlungsaufforderung gewissenhaft prüfen. Es ist ratsam, Einwände dem BfJ immer schriftlich darzulegen. Wer nicht selbst gefahren ist oder vorher keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber den Stellen im Ausland hatte, kann das vortragen. Wichtig: Das Amt ist lediglich für die Vollstreckung zuständig, das vorausgegangene Bußgeldverfahren im Ausland ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Das ist auch der Grund, warum Auto- und Motorradfahrer auf Schriftstücke aus dem Ausland immer antworten sollten. Vielfach machen Behörden aus dem Ausland Unterlagen auf entsprechenden Homepages per Codenummer in der Sprache des Betroffenen einsehbar. So verfahren etwa die Niederlande, Italien oder Frankreich. In jedem Fall sollten die eingegangenen Schriftstücke immer sorgfältig aufbewahrt werden.

Schwarze Schafe, nicht nur an der Adria

Allerdings gibt es viele Berichte über Inkassounternehmen oder Anwälte, die unter Berechnung hoher Zusatzgebühren, Gelder beitreiben wollen. Bekannt sind kroatische Notare, die ausländischen Urlaubern hohe Gebühren im Zusammenhang mit dem Parken in Rechnung gestellt hatten. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind solche Praktiken im Zusammenhang mit Parkforderungen in Kroatien rechtswidrig.
Fahrzeughalter müssen aber beachten, dass Parkgebühren, ob in Kroatien oder in anderen Ländern, rechtlich zulässig und, wenn angefallen, auch zu zahlen sind. Ein europäischer Mahnbescheid kann mit der Begründung erlassen werden, dass Gelder für Parken beigetrieben werden, die nichts mit einer Bußgeldvollstreckung zu tun haben. Ein Grund mehr, sich vor Ort an die erkennbaren Vorgaben zu halten.

Eu-weite Fahrverbote

Zurzeit bereitet die EU außerdem eine Richtlinie vor, die im Ausland verhängte Fahrverbote gegen einen in Deutschland wohnenden Kraftfahrer wirksam werden lassen. Im Rahmen des sogenannten Road Safety Package sollen demnach Führerscheinsanktionen von mindestens einem Monat EU-weit umgesetzt werden können.
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Kommentare (5)
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GoldWingBernhard
15.08.2024 19:41


Interessant, dass jetzt sogar Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland eingetrieben werden können. Als jemand, der oft mit dem Motorrad in die Alpen fährt, mache ich mir schon Gedanken über die neuen Regelungen. Ich frage mich, wie das in der Praxis aussieht, besonders bei kleineren Vergehen wie Falschparken. Wie streng wird das kontrolliert und vollstreckt? Auf meinen Touren durch die Berge versuche ich immer, mich an die Regeln zu halten, aber man weiß ja nie. Hat jemand Erfahrung, wie kulant oder streng die Schweizer Behörden bei der Umsetzung sind?
1 Antwort
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Philippe
18.08.2024 08:35


Schweizer hier Cool! Kulanz gibt es ev. direkt am "Tatort" und im freundlichen Gespräch mit der Amtsperson. Ist die Busse ausgestellt, resp der Bescheid zugestellt, würde ich zahlen... 
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Wuddewei
14.09.2024 07:18


Gelder werden eingetrieben, nicht beigetrieben...
1 Antwort
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14.09.2024 10:52
Motorrad Reisen Motorradmagazin


Moin Wuddewei,

sowohl als auch. Einen schönen Tag!

Viele Grüße
Alex
Motorrad & Reisen Redaktion
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Zürich66
10.08.2024 20:52


Endlich Gerechtigkeit! Wer sich nicht an Regeln hält, soll zahlen.
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berner
13.08.2024 21:59


Die Ausweitung der Vollstreckung ins Nicht-EU-Ausland finde ich gerecht. Regeln müssen überall gelten.
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StreetfighterV4
16.08.2024 15:52


Jetzt kann der Bußgeldurlaub richtig teuer werden!