Gültigkeit und Hintergrund
Das griechische Parlament hat am 6. Juni 2025 eine umfassende Reform des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Ziel ist es, die im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohen Unfallzahlen zu senken. Während die Zahl der Verkehrstoten in der EU weiter sinkt, verzeichnet Griechenland einen Anstieg.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird von 130 auf 140 km/h angehoben. Das neue Tempolimit gilt ab dem Inkrafttreten der Reform.
Für das Fahren ohne Helm wird künftig eine Geldstrafe von 350 € fällig. Zusätzlich wird der Führerschein für 30 Tage eingezogen – auch bei Beifahrern. Bei Wiederholung steigt das Bußgeld gestaffelt auf bis zu 2.000 € und ein Jahr Fahrverbot.
Die Promillegrenze bleibt bei 0,5. Verstöße werden ab 1.000 € geahndet. Bei hohem Alkoholgehalt oder wiederholtem Verstoß drohen mehrjährige Fahrverbote, im Extremfall bis zu zehn Jahren.
Auf Nebenstraßen innerorts sowie in Wohngebieten gilt künftig flächendeckend Tempo 30, auf Hauptstraßen innerorts Tempo 50. Auf Landstraßen und Schnellstraßen (90/110 km/h) bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Bei massiven Tempoverstößen – etwa über 200 km/h – drohen bis zu 8.000 € Bußgeld und vier Jahre Führerscheinentzug.
Unorganisierte Rennen oder aggressive Verhaltensweisen (Drängeln, Nötigung, Bedrohung) im Straßenverkehr – darunter auch körperliche Auseinandersetzungen – werden künftig wie folgt bestraft:
Verstoß: 2.000 Euro + ein Jahr Führerscheinentzug
Verstoß: 4.000 Euro + zwei Jahre Führerscheinentzug
Verstoß: 8.000 Euro + vier Jahre ohne Fahrerlaubnis
Das Überfahren einer roten Ampel oder die Missachtung eines Stoppschilds wird mit 700 € bestraft. Neu ist: Auch Fußgänger, die eine rote Ampel missachten, zahlen künftig 30 €.
Bereits seit Anfang 2025 wird Wildcampen nicht mehr toleriert. Neu ist das Verbot, mit einem Wohnmobil länger als 24 Stunden außerhalb eines offiziellen Stellplatzes zu parken. Gemeinden können Ausnahmeflächen ausweisen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Region, liegt aber meist im dreistelligen Bereich.
Wer während der Fahrt beim rumspielen auf dem Handy erwischt wird, zahlt beim ersten Mal 350 €, der Führerschein ist für 30 Tage weg. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 € und sechs Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 2.000 € und ein Jahr.
Verstöße in Griechenland werden in anderen EU-Staaten – darunter auch Deutschland – vollstreckt. Die deutschen Behörden sind nach dem EU-Rahmenbeschluss verpflichtet, entsprechende Bescheide zu bearbeiten. Einsprüche müssen innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen. Fahrverbote gelten für griechisches Hoheitsgebiet. Problematisch: Der Führerschein kann einbehalten werden.
Schätzungen zufolge sind rund 500.000 Fahrzeuge in Griechenland nicht versichert – bei einer Gesamtzahl von etwa acht Millionen. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. Die Regierung kündigte Maßnahmen an, um die Zahl unversicherter Fahrzeuge zu senken. Konkrete Schritte oder Fristen wurden bislang nicht genannt.