Corona-Regeln: Diese Lockerungen und Öffnungen gelten!

Während die Bundesregierung Erleichterungen für Geimpfte auf den Weg gebracht hat, sind in vielen Ländern bereits Lockerungen beschlossen.
04.06.2021
| Lesezeit ca. 9 Min.
Janine Sturm
Viele Länder bereiten derzeit ihre Öffnungs-Strategien vor. In Deutschland gibt es ab Sonntag den 09.05.2021 bundeseinheitliche Regelungen für Geimpfte (Aufhebung von Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Test- und Quarantänepflichten), sowie eine einheitliche Notbremse bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz. Die Notbremse gilt verpflichtend sobald eine Inzidenz von 100 überschritten wird. Alles andere ist Ländersache und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Viele Länder und Bundesländer bringen bereits Lockerungen und Öffnungen auf den Weg. Generell gilt: Lockerungen gelten nur bei Inzidenzen unter 100 und für alle Nicht-Genesenen und Nicht-Geimpften gelten zusätzlich Testpflichten.

Folgende Regelungen sind derzeit bekannt:

Dänemark

Reisende aus Deutschland dürfen wieder nach Dänemark einreisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Ein negativer Coronatest wird weiterhin verlangt.
Dies gilt ab 05.06.2021 16:00 Uhr.

Deutschland

Baden-Württemberg
In Gemeinden mit stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen wieder Gäste in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen empfangen werden, ein negativer Coronatest alle 3 Tage, Impf- oder Genesungsnachweis sind Pflicht. Außen- und Innengastronomie dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Ab 07.06. wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt. Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Bayern
Herbergen wie Hotels (inkl. Innengastro für Übernachtungsgäste), FeWos und Pensionen sind geöffnet. Ab 07.06. muss in Gebieten mit stabiler Inzidenz unter 50 nur noch bei Anreise ein negativer Coronatest vorgewiesen werden. Gastronomische Außenbereiche sind für alle Gäste offen. Voraussetzung ist eine Inzidenz unter 100 und eine Genehmigung der entsprechenden Kommune. Ab 07.06. darf auch die Innengastronomie dann wieder geöffnet werden. Ab stabilem Inzidenzwert unter 50 entfällt die Testpflicht in der Gastronomie.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Berlin
Die Gastronomie hat wieder die Innen- und Außenbereiche geöffnet. In der Innengastronomie gilt eine Testpflicht. Hotels, Ferienwohnungen und Co. dürfen ab 11.06. wieder touristische Übernachtungen annehmen, auch hier besteht eine Testpflicht.

Touristische Übernachtungen: 11.06.2021
Gastronomie: ja

Brandenburg
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind die Außen- und Innengastronomie geöffnet, ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, ist notwendig. Ist nur der Außenbereich geöffnet, entfällt die Testpflicht. Auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen sind erlaubt. Hotels und Pensionen dürfen ab 11.06. wieder öffnen. Ein negativer Coronatest muss bei Anreise und alle 72 Stunden vorgelegt werden.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Bremen
Die Außengastronomie in Bremen ist bis 23 Uhr geöffnet, bei Inzidenz unter 50 entfällt hier die Testpflicht. Die Innengastronomie ist ebenfalls bis 23 Uhr geöffnet, hier muss ein negativer Coronatest, eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ab 14.06. entfällt auch hier die Testpflicht bei Inzidenz unter 35.
Touristische Übernachtungen sind mit negativem Coronatest bei Anreise möglich. Genesene oder vollständig Geimpfte müssen keinen Test vorweisen.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Hamburg
Die Innen- und Außengastronomie in Hamburg ist geöffnet. Ein Schnelltest ist in der Innengastro erforderlich. Es dürfen maximal fünf Personen an einem Tisch Platz nehmen.
Touristische Übernachtungen sind ebenfalls wieder möglich. Bei Anreise sowie alle 72 Stunden ist ein negativer Coronatest vorzulegen.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Hessen
In Landkreisen mit Inzidenzen unter 100 in den letzten fünf Tagen dürfen die Außenbereiche der Gastro geöffnet werden. Fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 oder vierzehn unter 100 öffnen auch Innenräume. Hotels, FeWos, Pensionen, etc. dürfen ebenso öffnen, allerdings gilt eine Testpflicht 2x die Woche und bei Anreise, sowie eine Auslastungsbeschränkung in Betrieben mit Gemeinschaftsreinrichtungen.

Touristische Übernachtungen: ja, mit Auflagen
Gastronomie: ja, mit Auflagen

Mecklenburg-Vorpommern
Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind wieder geöffnet. Ein negativer Coronatest, Genesungs- oder Impfbescheinigung ist bei Anreise vorzulegen, sowie 2x wöchentlich ein weiterer negativer Coronatest. Tagestouristen dürfen ab 11.06. wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen und Freunde oder Verwandte besuchen.
Die Innen- und Außengastronomie ist geöffnet, für die Innengastronomie ist ein negativer Coronatest erforderlich.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Niedersachsen
Touristische Übernachtungen sind erlaubt, ein negativer Coronatest bei Anreise sowie 2x wöchentlich während des Aufenthaltes sind verpflichtend – dieser wird nicht benötigt mit vollständiger Impfung oder Genesung. Innen- und Außenbereiche der Gastronomie sind geöffnet. Ab einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Bei stabiler Inzidenz unter 35 entfällt auch die Testpflicht in der Innengastronomie.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Nordrhein-Westfalen
Die Außengastronomie ist geöffnet, bei Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Die Innengastronomie darf ebenfalls bei Inzidenz unter 50 öffnen, bei Landesinzidenz unter 35 entfällt auch hier die Testpflicht. Hotels sind wieder geöffnet. Ein negativer Coronatest, vollständige Impfung oder Genesung sind bei Anreise sowie bei längeren Aufenthalten alle 3 Tage vorausgesetzt.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Rheinland-Pfalz
Das Beherbergen von Gästen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder erlaubt. Auch Hotelübernachtungen sind erlaubt. Ein Coronatest wird bei Anreise und alle 48 Stunden fällig. Die Außengastronomie ist erlaubt. Innengastronomie ist ab einer Inzidenz unter 50 ebenfalls erlaubt, ein negativer Coronatest ist Voraussetzung.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Saarland
Die Außengastronomie ist geöffnet. Auch die Innengastronomie ist für Gäste mit negativem Coronatest, vollständig Geimpfte oder Genesene geöffnet.
Auch touristische Übernachtungen sind wieder möglich. Ein negativer Test sowie alle 48 Stunden weitere negative Tests, vollständige Impfung oder Genesung sind auch hier Voraussetzung.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Sachsen
Touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und auf Campingplätzen sind bis zu einer Inzidenz von 50 mit Testpflicht generell erlaubt (die Testpflicht entfällt bei Inzidenz unter 35). Bis zu einer Inzidenz von 100 sind lediglich Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt.
Die Außengastronomie ist geöffnet, bei Inzidenz unter 50 darf auch die Innengastro ihre Türen öffnen – es gilt jeweils eine Testpflicht, wenn mehr als ein Hausstand am Tisch sitzt, diese entfällt bei Inzidenz unter 35.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Sachsen-Anhalt
Innen- und Außengastronomie sind geöffnet und können mit negativem Coronatest genutzt werden. Ab einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie.
Auch touristische Übernachtungen sind wieder gestattet. Ein aktueller negativer Test muss bei Anreise vorgezeigt werden und alle 48 Stunden während des Aufenthaltes.
Dies gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte mit Inzidenz unter 100.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Schleswig-Holstein
Innen- und Außengastronomie sind geöffnet, für die Innengastronomie ist ein negativer Coronatest erforderlich.
Touristische Übernachtungen sind mit negativem Coronatest bei Anreise möglich. Zusätzlich muss alle 72 Stunden ein Nachweis über einen negativen Test erbracht werden. Vollständig Genesene und Geimpfte müssen keinen Test nachweisen.

Touristische Übernachtungen: ja
Gastronomie: ja

Thüringen
Bei stabilen Inzidenzzahlen unter 100 sind touristische Übernachtungen in Hotels wieder möglich – ein negativer Test bei Anreise sowie alle 72 Stunden ist verpflichtend, bei Inzidenz unter 50 reicht ein negativer Test bei Anreise, unter 35 entfällt sie Testpflicht. Campingplätze und Ferienwohnungen sind geöffnet, hier ist eine Kontaktnachverfolgung erforderlich. Ab einer Inzidenz unter 100 darf die Außengastronomie öffnen, unter 50 darf die Innengastronomie ebenfalls öffnen – hier ist ein negativer Test erforderlich (entfällt bei Inzidenz unter 35).

Touristische Übernachtungen: ja, unter Auflagen
Gastronomie: ja, unter Auflagen

Frankreich

Es gilt eine Ausgangssperre ab 21 Uhr. Außenbereiche von Restaurants, Geschäfte und Kultureinrichtungen sind mit Einschränkungen geöffnet. Alle Reisenden dürfen ohne zwingende Gründe mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist und ohne Symptome einreisen. Hotels sind geöffnet.

Italien

Italien lockert in Regionen mit geringer Inzidenz Schritt für Schritt die aktuellen Lockdown-Beschränkungen. Restaurants und Bars haben im Außenbereich teilweise wieder geöffnet. Eine Einreise ist mit einem gültigen PCR-Test möglich (max. 48h alt). Hotels sind wieder mit Auflagen und Hygieneregeln für Touristen geöffnet. Auch die Innen- und Außengastronomie ist unter Auflagen zum Mittag- und Abendessen geöffnet.

Luxemburg

Im Großherzogtum sind weitere Lockerungen angekündigt. Restaurants und Cafés sind wieder bis 22:00 Uhr geöffnet, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich. Hotels und andere Beherbergungseinrichtungen sind mit Einschränkungen geöffnet. Es gelten keine Einreisebeschränkungen auf dem Landweg – unabhängig vom Einreisegrund. Das Auswärtige Amt stuft Luxemburg weiterhin als Risikogebiet ein.

M&R Hotels: Das M&R Hotel Dahm ist geöffnet.

Österreich

Österreich hat bereits sämtliche Gastronomie geöffnet. Voraussetzung ist eine Impfung oder Genesung innerhalb der letzten 6 Monate oder ein negativer Test. Viele Geschäfte sind bereits seit dem 03.05.21 wieder geöffnet.

M&R Hotels: Das M&R Posthotel Pfunds ist seit 01.06.2021 geöffnet, das M&R Hotel Sonnegg in Saalbach ist seit 20.05.21 geöffnet.

Portugal

Nicht notwendige touristische Reisen aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz über 150 sind nicht gestattet. Hierzu zählt aktuell auch Deutschland. Ausgenommen sind die Azoren und Madeira. Diese können mit einem max. 72 Stunden alten PCR-Test bereist werden. Vor Ort werden weitere Tests fällig. Da die Azoren und Madeira als Risikogebiet gelten, ist bei Rückreise eine Quarantäne fällig, die für Geimpfte jedoch nicht zum Tragen kommt.

Schweiz

Hotels haben in der Schweiz prinzipiell geöffnet. Es gilt ein Schutzkonzept. Gastronomie im Außenbereich ist geöffnet. Ab 23 Uhr gilt eine Sperrstunde. Eine Einreise ist grundsätzlich möglich, sofern man nicht aus einem Risikogebiet kommt. Risikogebiete einsehen.

Spanien

Die Einreise ist grundsätzlich möglich, es besteht eine PCR-Testpflicht für Einreisende. Geimpfte und Genesene haben aktuell keine Sonderrechte. Die Balearen sind derzeit kein Risikogebiet. Restaurants, Bars und Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet. Innenbereiche sind unter Auflagen ebenfalls geöffnet. Eine Reisewarnung gilt nicht. Der nationale Notstand wurde am 09.05.21 aufgehoben.

Rückkehr nach Deutschland

Aktuell gilt in ganz Deutschland eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Rückreisende müssen auf direktem Weg nach Hause und sich isolieren. Je nach Bundesland beträgt die Quarantäne 10–14 Tage. Spätestens 48 Stunden nach Einreise muss ein negativer Coronatest nachgewiesen werden, bei Flugreisen muss bereits vor Abflug ein negativer PCR-Test vorliegen. Bei Reisen aus einem Risikogebiet ist das bereits bekannte „Frei-Testen“ nach 5 Tagen möglich. Aus Hochinzidenzgebieten ist dies auch in den meisten Bundesländern möglich. Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene ab 08.05. Bei Einreisenden aus einem Virusvariantengebiet unterliegt jedoch jeder einer Test- und Quarantänepflicht (auch Geimpfte). Für alle Einreisenden aus Risikogebieten ist eine Einreiseanmeldung über das Einreiseportal nötig.

In dieser Übersicht versorgen wir Euch mit allen Infos über in Kraft getretene Regelungen zum Thema Corona-Lockerungen. Unseren Corona-Ticker mit allen Einzelmeldungen findet ihr hier: Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker
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