Diesen Freitag wird der Bundesrat über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes abstimmen, die unter anderem die Sperrung von Strecken zum Schutz der Anwohner klarer regelt. Geht es nach dem Willen des Bundestags, der die Änderungen bereits durchgewunken hat, sind Fahrverbote zukünftig auch aus folgenden Gründen zulässig:
- zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen
- zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen
- zum Schutz der Verbraucher
Streckensperrungen, die ausschließlich Motorradfahrern gelten, werden legal
Motorradfahrverbote, gegen die in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich geklagt wurde, haben dadurch eine gesetzliche Legitimation. Artikel 1 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes soll entsprechend angepasst werden. Laut Gesetzesbeschluss können dann Maßnahmen „zum Schutz […] der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen“ erlassen werden. Selbst an die „Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen“ hat die Politik gedacht.
Abstimmung im Bundesrat am 28.05.2021
Leider ist davon auszugehen, dass der entsprechende Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, der bereits dafür stimmte, am 28.05.2021 auch den Bundesrat passiert. Bei der
Drucksache 432/21 handelt sich um das selbe Schriftstück, das den Behörden auch die
automatisierte Übermittlung von Geschwindigkeit, Uhrzeit, Position, Schräglage und weiteren Parametern ermöglichen soll. Es bleibt zu hoffen, dass die Motorradlärmdebatte auf Grund dieser neuen Gesetzeslage nicht zusätzlich angefacht wird.