Alpenreise 2026: Motorradfahrer zwischen Sperrungen und Kontingenten

Sperrungen, Kontingente und Grenzkontrollen prägen zur Sommersaison die Alpenreise. Was Motorradfahrer für Planung und Tour beachten müssen.
Geoff Tompkinson

Die Alpensaison 2026 bringt für Motorradfahrer konkret geregelte Einschränkungen: Am Grödner Joch startet am 1. September 2026 ein Probelauf, bei dem der motorisierte Durchgangsverkehr am Grödner Joch stark reduziert wird. Österreich hat die bestehenden Grenzkontrollen zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien bis zum 15. September 2026 verlängert, und die Luegbrücke auf der A13 ist grundsätzlich nur einspurig befahrbar. Wer die klassischen Runden über Westalpen, Dolomiten oder Tiroler Hochgebirge plant, muss diese Termine kennen.

Italien: Grödner Joch, Sellajoch und Stilfser Joch – was 2026 gilt

Das Grödner Joch in Südtirol soll ab dem 1. September 2026 für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Damit wäre die legendäre Sella Ronda für mindestens fünf Monate mit dem Motorrad nicht mehr durchgängig zu fahren. Der Zeitplan: Am 19. März 2026 hat der Gemeinderat Wolkenstein einstimmig für eine „außerstädtische verkehrsberuhigte Zone“ gestimmt. Politisches Signal, noch kein Rechtsakt. Am 1. September 2026 beginnt die Testphase mit einer Sperrung für alle Motorfahrzeuge, ausgenommen Anlieger, Übernachtungsgäste am Joch, Lieferanten und ÖPNV. Weitere Gemeinden – unter anderem Corvara und St. Christina – sollen folgen. Am 1. Februar 2027 endet die auf fünf Monate angelegte Testphase. Bei positivem Ergebnis wird bereits eine weitergehende Regelung für die Saison 2027 diskutiert. Dabei ist angedacht, den motorisierten Verkehr auf der Passstraße von Mitte Mai bis Mitte Oktober zu beschränken. Weil das Grödner Joch als Provinzstraße (SS 243) geführt wird, ist zusätzlich die Zustimmung der Südtiroler Landesregierung erforderlich – ein reiner Gemeindebeschluss reicht nicht.


Auch am Sellajoch bestehen unverändert die bekannten Wochen-Sperrungen im Sommer, und der Radtag am Stilfser Joch fällt 2026 auf einen festen Termin: Die 24. Ausgabe des Radtags Stilfserjoch ist auf den Samstag, 29. August 2026, festgelegt. Die Straßensperre für motorisierte Fahrzeuge gilt ab Trafoi bis zur Passhöhe von 8:00 bis 16:00 Uhr, ebenso auf den Strecken Passhöhe–Santa Maria (CH) und Bormio–Passhöhe. Für

die Sella-Runde ist zusätzlich der Sellaronda Bike Day zu beachten: Am 12. September 2026 sind jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr Campolongopass, Grödner Joch, Pordoijoch und Sellajoch komplett für motorisierten Verkehr gesperrt.

Frankreich: Col du Galibier – temporäre Sperrung im August

Auf der Route des Grandes Alpes ist der Col du Galibier am 4. August jeweils an Süd- und Nordrampe von 9 bis 12 Uhr komplett für Autos und Motorräder gesperrt.

Österreich: Grenzkontrollen, Luegbrücke und Motorradlärm-Sperren

An mehreren österreichischen Schengen-Binnengrenzen müssen sich Reisende weiterhin auf Kontrollen einstellen. In Österreich wurden die seit Herbst 2015 bestehenden Grenzkontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn bis zumindest 15. September 2026 verlängert. Bei der Einreise nach Österreich selbst gibt es dagegen keine systematischen Kontrollen; stichprobenartig kontrolliert wird nur bei besonderen Anlässen wie internationalen Großveranstaltungen oder Terrorgefahr.



Am Brenner ist die Luegbrücke das zentrale Nadelöhr: Aus Gründen der Straßensicherheit und zur Entlastung der Brücke ist der Verkehr auf der Luegbrücke seit 1. Januar 2025 in beiden Richtungen einspurig geführt. An rund 180 Tagen im Jahr wird die Brücke temporär zweispurig geöffnet, sowohl in Richtung Norden als auch in Richtung Süden. Seit Januar 2026 kommt zusätzlich eine Section-Control-Anlage zum Einsatz, die zwischen dem Beginn der Brücke und kurz vor der Anschlussstelle Brenner-Nord misst. Es gilt unabhängig von der ein- oder zweispurigen Verkehrsführung eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.


Lärm-Fahrverbote im Außerfern

Die im Sommer 2020 im Zuge einer Pilotphase eingeführten Fahrverbote für Motorräder in den Bezirken Reutte und Imst werden nun jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober erlassen. Das Verbot gilt für Motorräder mit Standgeräusch > 95 dB(A) auf folgenden Straßen: Lechtal Straße (B198) von Steeg bis Weißenbach am Lech, Tannheimer Straße (B199) von Weißenbach am Lech bis Schattwald, Berwang-Namloser Straße (L21) von Bichlbach bis Stanzach, Hahntennjochstraße (L72) 2. Teil von Pfafflar bis Imst, Hahntennjoch Landesstraße (L246) 1. Teil von Imst bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg, Bschlaber Landesstraße (L266) von Elmen bis Pfafflar. Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.


Für den Anreiseverkehr gilt zusätzlich das Ausweich-Fahrverbot: Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr beginnen am 1. Mai und gelten bis einschließlich 1. November 2026 in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Kufstein und Reutte jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr. Diese Verordnung trifft alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.


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