Seit gestern ist es offiziell, das Flensburger Punktesystem wird reformiert. Die Höchstpunktezahl wird von 18 auf 8 Punkte abgesenkt. Verkehrsdelikte, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet.
Ab 2013 werden folgende Verkehrsdelikte mit Punkten bestraft
Straftat - Fahren unter Alkohol: 2 Punkte
- Fahren ohne Führerschein: 2 Punkte
- Unterlassene Hilfeleistung: 5 Punkte
Ordnungswidrigkeit inklusive Fahrverbot - 51–60 km/h zu schnell: 2 Punkte
- innerorts 31–40 km/h zu schnell: 2 Punkte
- Geisterfahrer auf Autobahn: 1 Punkt
- Rote Ampeln überfahren: 1 Punkt
- gefährliches Überholmanöver: 1 Punkt
- 21–25 km/h zu schnell: 1 Punkt