Flensburger Punktesystem

13.12.2012
| Lesezeit ca. 1 Min.
Seit gestern ist es offiziell, das Flensburger Punktesystem wird reformiert. Die Höchstpunktezahl wird von 18 auf 8 Punkte abgesenkt. Verkehrsdelikte, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet.
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Ab 2013 werden folgende Verkehrsdelikte mit Punkten bestraft

Straftat
  • Fahren unter Alkohol: 2 Punkte
  • Fahren ohne Führerschein: 2 Punkte
  • Unterlassene Hilfeleistung: 5 Punkte
Ordnungswidrigkeit inklusive Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 2 Punkte
  • innerorts 31–40 km/h zu schnell: 2 Punkte
  • Geisterfahrer auf Autobahn: 1 Punkt
  • Rote Ampeln überfahren: 1 Punkt
  • gefährliches Überholmanöver: 1 Punkt
  • 21–25 km/h zu schnell: 1 Punkt
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