Der Bund gibt neben der Maskenpflicht für Fernbusse und Fernzüge auch eine Verpflichtung für das Tragen einer FFP-Maske für Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische sowie Pflegeeinrichtungen vor.
Außerdem im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, ist die Möglichkeit erneut Maskenpflichten für Geschäfte und Restaurants zu erlassen. Sogar für Außenveranstaltungen ist die Verordnung zum Tragen einer Maske denkbar. Auch Kapazitätsbeschränkungen und Hygienekonzepte sind möglich, was die Veranstaltung der Motorrad-Frühjahresmessen und weiterer Veranstaltungen auch noch kurzfristig beeinträchtigen könnte. Hierfür ist allerdings ein Beschluss des jeweiligen Landtages erforderlich.
Da auch der Impfstatus wieder zurück ins Rampenlicht kommen könnte – als vollständig geimpft gilt ab 01.10.2022:
Der Impfstatus spielt derzeit bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle. Er entscheidet nicht über Zugangsmöglichkeiten, wie im vergangenen Winter.
Die Einreise in folgende Länder ist nur noch mit gültigem Impfzertifikat, Genesenennachweis oder einem negativen Test möglich.
3G-Regel gilt ab 15 Jahren, Genesung maximal sechs Monate gültig, Ungeimpfte brauchen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ankunft muss ein zweiter Test durchgeführt werden.
3G-Regel gilt ab 16 Jahren, Genesung seit mindestens elf Tagen ist für maximal sechs Monate gültig, Ungeimpfte brauchen einen negativen PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt ist oder alternativ einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Die derzeitige Empfehlung der EU lautet, dass im Flugzeug keine Maske mehr getragen werden muss. Die Entscheidung über die Gesetzgebung treffen die 27 Mitgliedstaaten am Ende aber selber. Auch die Gesundheitsbehörde der EU, die ECDC sowie die europäische Flugaufsicht EASA haben ihre Empfehlung eine Maske zu tragen mittlerweile revidiert.
Das Verordnungswirrwarr ist nicht Deutschland-exklusiv. Auch in Österreich bahnt sich ein eben dieses an. Dort fällt ab dem 01.06.2022 die Maskenpflicht in vielen Bereichen, außer in Wien. Die Schweiz hat die Maskenpflicht bereits vor geraumer Zeit aufgehoben. Viele Vorschriften können sich kurzfristig ändern, somit empfiehlt es sich vor dem Abflug, sich auf der Website der Airline zu informieren, welche Regeln zum Reisezeitpunkt gelten.
Eine Quarantäne ist eine zeitlich begrenzte Vorsichtsmaßnahme, wenn eine Infektion vermutet wird oder ausgeschlossen werden soll. Die Regularien wer wann und wie lange in Quarantäne muss, kann von Region zu Region abweichen und auch vom Impfstatus abhängen und gegebenenfalls mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden.
Die Antwort ist in beiden Fällen so kurz wie simpel – nein. Denn während der Quarantäne- und der Isolationspflicht darf ich das Haus nicht verlassen. Somit darf ich auch nicht Motorradfahren – nicht alleine und schon gar nicht mit mehreren. Schon der Empfang von Besuchern ist nicht gestattet.
Solltet ihr in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln:
Ab Gründonnerstag endet die 3G-Regel nun in Mecklenburg-Vorpommern. Dies gilt für Messe und Veranstaltungen, Dienstleistungen, Gastronomie und Kulturangebote. Discos unterliegen weiterhin der 2G-plus-Regel. Ungeimpfte Touristen müssen bei Anreise einen Test machen.
Aktuelle Regeln wie die Maskenpflicht in Geschäften und die Homeoffice-Pflicht enden.
Darüber hinaus soll jedes Bundesland, jede Region oder jede Kommune zusätzlich individuelle Beschränkungen ergreifen können – aber nur dann, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt.
Mögliche Maßnahmen der Hotspotregelung wären:
In Deutschland gibt ein Land nach dem anderen die weitere Vorgehensweise bekannt. Grundlegend kann man sagen, dass vielerorts an Maskenpflicht, 2G- und 3G-Regeln festgehalten wird. Einige Bundesländer verlängern schlicht die derzeit schon bestehenden Regeln, andere wollen sie nur teilweise behalten und andere bereiten derzeit noch die für ihr Land beste Übergangsverordnung vor. Somit bleibt die sicherste Informationsquelle die offizielle Website des jeweiligen Bundeslandes in dem man sich aufhält oder aufhalten möchte. Einheitliche Regeln wird es nicht geben.
Der #FreedomDay wurde von Gesundheitsminister Lauterbach mittlerweile ganz offiziell abgesagt. Vermehrt las man als Begründung dazu, Deutschland habe derzeit die höchste Inzidenz Europas. Schaut man sich die Statistiken dazu an, ist dies jedoch nicht nachvollziehbar. Neben den Niederlanden und einigen weiteren europäischen Staaten weisen unter anderem auch unsere Nachbarn Österreich und die Schweiz deutlich höhere Ansteckungszahlen aus. Deutschland liegt europaweit im Mittelfeld. Die 7-Tages-Inzidenz beträgt deutschlandweit derzeit 1.585 je 100.000 Einwohner, die Impfquote liegt bei 75,7%. In den Niederlanden liegt die Inzidenz bei 2.577, die Impfquote beträgt 72,0%. (Stand 15.03.2022)
Bereits im letzten Sommer ging der Vergleich deutscher Bestimmungen mit denen der Ferieninsel Korfu durch die Medien, um die Unverhältnismäßigkeit aufzuzeigen. Während ein Urlaub in Deutschland damals gänzlich verboten war, konnte man zeitgleich problemlos einen ausgedehnten Urlaub in Griechenland buchen. Mittlerweile darf man zwar auch in Deutschland wieder in Hotels übernachten, dies ist jedoch mit zahlreichen Pflichten verbunden. Vor Ort angekommen gelten für Touristen dann Einschränkungen bis hin zum vollständigen Verbot wettergerechter Aktivitäten. Eine Reise in die Karibik oder andere Urlaubsziele läuft dagegen deutlich problemloser, zumindest sofern man geimpft ist. Abgesehen vom Impfpass und einer Maskenpflicht im Flugzeug gelten häufig keine weiteren Einschränkungen. Weder Testpflicht, noch Quarantäne, noch nicht einmal eine digitale Einreiseanmeldung (nur Hochrisikogebiete) wird fällig. Dazu heben derzeit weltweit zahlreiche Länder nahezu sämtliche Corona-Maßnahmen auf.
Hoffnung für die Motorradsaison macht der Stufenplan mit Lockerungen. Bereits ab dem 04.03.22 soll in Hotels flächendeckend wieder 3G gelten. Bis zum 20.03.2022 sollen bis auf sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ die letzten Einschränkungen fallen. Für alle 04/10er also genau der passende Termin. Auch Messen, Roadshows und Motorradrennen könnten wieder mit einer höheren Zuschauerauslastung stattfinden. Dementsprechend bereiten einige Aussteller schon Veranstaltungen für den Sommer vor.
Schleswig-Holstein hebt ab 9. Februar 2022 die 2G-Pflicht im Einzelhandel auf. In den Geschäften genügt dann die Einhaltung der Maskenpflicht. Einen Genesenen- oder Impfstatus müssen Kunden nicht mehr nachweisen. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt ebenfalls ab 09.02.2022. Ministerpräsident Daniel Günther gab bekannt, das Land wolle sich damit „ein Stück in Richtung Normalität bewegen.“
Justizminister Marco Buschmann äußerte sich zudem gegenüber der Rheinischen Post optimistisch, dass im März weitere Corona-Beschränkungen zurückgenommen werden können, falls ab Mitte Februar die Fallzahlen sinken.
Bereits am 24. Januar hatte sich die Politik darauf verständigt, Öffnungsperspektiven zu entwickeln, für den Fall dass eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden könne. Am 16. Februar wollen sich die Ministerpräsidenten der Länder erneut beraten.
Zahlreiche Länder setzen Ihre Corona-Strategie nun konsequent durch. Das reicht von der Einführung einer Impfpflicht in Österreich bis hin zur Aufhebung zahlreicher Corona-Beschränkungen in Irland oder gar dem Ende der Pandemie wenn es nach Premier Johnson geht. Welcher der richtige Weg ist, das wird sich in wenigen Wochen zeigen. In Deutschland ist sich die Regierung nur in einem Punkt einig und zwar, dass Sie für den Entwurf einer Gesetzesvorlage zu einer Impfpflicht gar nicht zuständig wäre. Dies dürfte wochenlange Debatten nach sich ziehen in der Hoffnung, dass das Pandemiegeschehen der Politik die Entscheidung abnimmt oder zumindest erleichtert.
Rund 80% aller Corona-Infektionen in Europa werden derzeit der Omikron-Variante zugeordnet.
Mit der abnehmenden Wirksamkeit seit der Delta- und Omikron-Variante des Vakzins Johnson&Johnson aus dem Hause Janssen bedarf es einer Boosterimpfung vier Wochen nach Verabreichung des Einmalimpfstoffs. Wer sich kurzfristig für eine Reise oder eine Veranstaltung impfen lassen möchte, ist mit Novavax noch eine Woche schneller. Lediglich drei Wochen Wartezeit zwischen erster und zweiter Dosis sind hier fällig.
Für den Impfstoff aus dem Hause Novavax liegen vergleichsweise wenige Daten vor. Auch basiert er zwar auf einem erpropten Prinzip, verwendet jedoch auch Saponine als Wirkverstärker, deren Funktionsweise nicht abschließend geklärt ist. Hinzu kommt, dass der Impfstoff vor allem auf die Antikörperantwort abzielt und kaum T-Zellen stimuliert. Somit könnte er den anderen Impfstoffen bei der Wirksamkeit gegen Mutationen weit unterlegen sein. Man muss also auch nach einer Impfung mit Novavax damit rechnen, regelmäßig Auffrischungsimpfungen zu benötigen.
Dass der proteinbasierte Impfstoff nun die Wende in der Impfdebatte einleitet, dürfte nicht zu erwarten sein. Impfskeptiker und diejenigen, die Corona für einen harmlosen Schnupfen halten oder ganz und gar als Propaganda erachten, werden wohl kaum eine 180°-Wende vollziehen und sich nun in der Impfwarteschlange einreihen. Auch ist die gelieferte Menge zunächst viel zu gering um großflächig damit impfen zu können. Eine kurzfristige Lösung derzeitiger Probleme stellt der Impfstoff somit leider nicht dar, aber zumindest ein weiteres kleines Rädchen zurück zur Normalität.