M&R-PlusLärm-Plakette für Motorräder: Umweltverbände fordern Fahrverbote ab 80 dB

Deutsche Umwelthilfe und Lärmschutzinitiativen wollen ein bundesweites System von Lärmschutzzonen nach dem Vorbild der Umweltzonen – inklusive Plakettenpflicht.

Da gibt es bereits Zulassungsbescheinigungen, Homologationsvorschriften, Typenplaketten am Bike, aber nicht weit am Horizont findet sich stets noch eine Organisation mit Fetisch für Kosten und Bürokratie, die mit einer weiteren Forderung um die Ecke kommt. So sollen Motorräder nur noch mit Lärm-Plakette in bestimmte Täler, Pässe oder Anwohnerstrecken einfahren dürfen. Zur Debatte stehen nicht nur einzelne Wochenend-Sperrungen, sondern ein bundesweit

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abgestimmtes System von Lärmschutzzonen mit Einfahrtsregeln, angelehnt an das Prinzip der Umweltzone.

Von der Beschwerde-Hotline zur politischen Forderung

Die selbst ernannten Umwelthelfer der DUH begründen dies wie folgt: „Lärmspitzen durch Motorräder und Sport-Pkw gefährden Gesundheit und Lebensqualität“.

Parallel formiert sich der Bundesverband gegen Motorradlärm, der örtliche Bürgerinitiativen bündelt und den politischen Druck erhöht. In einem Antrag an die Verkehrsministerkonferenz, der unter anderem vom Bundesverband mitgetragen wird, fordern die Initiatoren eine erneute Befassung mit dem Thema Motorradlärm und ein Nachschärfen der nationalen Regelungen. Kernelement ist eine Lärmobergrenze von 80 dB(A) – gemeint ist das Standgeräusch – für Motorräder sowie strengere Kontrollen und höhere Bußgelder bei Lärmbelästigung.

Lärmschutzzonen mit Plakette nach Vorbild der Umweltzone

Auf dieser Basis wird nun ein Konzept diskutiert, das Motorradfahrer ganz konkret treffen würde: Lärmschutzzonen, in die nur Fahrzeuge mit nachweislich geringem Geräuschpegel einfahren dürfen – sichtbar gemacht durch eine Plakette am Fahrzeug, vergleichbar mit der Feinstaubplakette in Umweltzonen. Die Idee: Gemeinden und Länder sollen rechtssichere Instrumente erhalten, um besonders belastete Bereiche – Kurvenstrecken, Pässe, Ortsdurchfahrten – auf Dauer für quasi alle derzeit erhältlichen Motorräder zu sperren, was einem generellen Fahrverbot für Motorräder und nahezu aller Roller gleichkäme. Anders als temporäre Sonn- und Feiertagssperrungen würden solche Zonen dauerhaft gelten und könnten flächendeckend über Ländergrenzen hinweg eingeführt werden.

Kritik an Auspuffklappen und Sounddesign ab Werk

Ein besonderer Dorn im Auge der Lärmschutzinitiativen: aktive Soundgestaltung ab Werk. Der Bundesverband gegen Motorradlärm behauptet, dass ein wesentlicher Anteil der Lärmbelastung nicht von manipulierten, sondern von technisch bewusst „auf Kante“ ausgelegten Motorrädern ausgehen würde. Klappengesteuerte Auspuffanlagen, kurz übersetzte Gänge und Soundtuning in engen Drehzahlfenstern würden dafür Sorge tragen, dass Maschinen im Prüfzyklus die Grenzwerte einhalten, im realen Betrieb – etwa beim Beschleunigen aus der Ortschaft oder am Passanstieg – aber erheblich lauter seien.

Die Verbände wollen ein Verbot von Auspuffklappen, werkseitigen Soundgeneratoren und elektronischen Soundverstärkern, die allein dem „Sound-Branding“ dienen. Manipulationen an Auspuff und Luftfilter sollen härter bestraft werden, inklusive deutlich höherer Bußgelder und konsequenter Kontrollen. Letzte Forderung würden sicherlich auch einige Motorradfahrer mittragen, sowie eine praxisnähere Umsetzung der Lärmvorschriften.

Streckenverbote allerorten

Mit allem weiteren schießt die DUH aber mal wieder den Vogel ab: Bei 80 dB(A) liegen wir bei einem Geräuschpegel unter dem Rollgeräusch eines Lkw, eines Kinderspielplatzes oder eines Stabmixers. Dazu die Forderung „in allen Fahrtzuständen“, was bei aktuellem Stand quasi ein generelles Motorradfahrverbot bedeuten würde. Angedacht sind diese Streckenverbote auch nicht für Wohngebiete, sondern überall dort, wo Motorradfahrer unterwegs sind. Kurvenstrecken, Pässe – lange Rede, kurzer Sinn: Die DUH fordert ein Motorradverbot durch die Hintertür oder mindestens, dass fortan alle Zweiräder in der Garage bleiben.

Verbot aller Zweiräder

Zur Veranschaulichung, wie weltfremd die Forderer der DUH sind: Eine Honda SH125i liegt bei 82 dB(A) Standgeräusch, wohlgemerkt nach den derzeitigen Regeln und nicht in allen Fahrtzuständen. Von Sounddesign und Klappenauspuff sind wir bei diesem Modell weit, weit entfernt, und im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass der motorisierte Zweiradverkehr innerorts gewissermaßen zum Erliegen kommt. Der Elektroanteil an Zweirädern liegt heute bei wenigen Prozent Marktanteil, was Hunderttausende oder gar Millionen an unbrauchbaren Zweirädern bedeuten würde und ein massives Pkw-Aufkommen zur Folge hätte. Der Umwelt hilft das bestimmt nicht.

UNECE R 41.05 unter Beschuss: zu leise im Prüfstand, zu laut auf der Straße

Technische Grundlage der heutigen Typgenehmigung ist die UNECE-Regelung R 41.05. Sie definiert Messverfahren und Grenzwerte für Fahrgeräusch und Standgeräusch neuer Motorräder. Nicht nur Umweltverbände und Lärmschutzvereinigungen kritisieren, dass dieser Prüfzyklus Lärmspitzen im realen Fahrbetrieb nur unzureichend abbildet, sondern auch zahlreiche Stimmen in der Motorrad-Community weisen darauf hin, dass diese Prüfverfahren in der Hand der Hersteller und Politiker liegen und nicht beim Endverbraucher. Im Endresultat darf man sich nicht beschweren, dass praxisfremde Tests so optimiert werden können, dass das Fahrzeug genau im Messfenster leise bleibt, während es in anderen Gang-Drehzahl-Kombinationen deutlich lauter unterwegs ist.

Was ein Plakettensystem für Tourenfahrer bedeuten könnte

Für Motorradreisende hätte ein Lärmplakettensystem spürbare Konsequenzen. Begehrte Ausflugsregionen – vom Mittelgebirge bis zu alpinen Tälern – gehören zu den klassischen Konfliktzonen, in denen Lärm-Initiativen besonders aktiv sind. Wenn dort Lärmschutzzonen ausgewiesen werden, könnten klassische Reise- und Tourenbikes nur dann uneingeschränkt einfahren, wenn sie den geforderten Grenzwert unterschreiten und eine entsprechende Plakette erhalten. Ohne Bestandsschutz würden Motorradfahrer von heute auf morgen sämtlicher Regionen verwiesen.

Keine Vernunft, kein Augenmaß

Anstatt dafür Sorge zu tragen, dass Prüfverfahren praxisnäher werden, Grenzwerte tatsächlich eingehalten und Manipulationen konsequent verfolgt werden, greifen DUH und Lärmschutzverbände erneut zur pauschalen Verbotslogik. Als Begründung dienen unter anderem nächtliche Lärmspitzen – also Zeiträume, in denen deutlich mehr Party- und Autoverkehr unterwegs sein dürfte als Motorräder auf Tourenstrecken. Die meisten Motorradfahrer bewegen ihre Maschinen nicht nachts durch Wohngebiete, sondern tagsüber auf Landstraßen, Pässen und Ausflugsrouten. Aus einzelnen Extremfällen ein System abzuleiten, das ganze Regionen über Plaketten und Grenzwerte für große Teile des motorisierten Zweiradverkehrs sperren könnte, ist weltfremd. Genauso wie der bürokratische Aufwand, den dies erfordern würde.

DUH betreibt Funktionärs-Populismus

Wer alle aussperren will, statt gezielt gegen die tatsächlichen Verursacher vorzugehen, zeigt keine Vernunft und kein Augenmaß. Es ist nicht das erste Mal, dass die DUH mit massiv überzogenen Forderungen auffällt. Hier geht es wieder einmal nicht mehr um eine ausgewogene Lösung, die sich mit einem großen Teil der Motorrad-Reise-Szene sicherlich umsetzen ließe, sondern um Populismus auf Kosten einer ganzen Verkehrsteilnehmergruppe. Der Verband trägt damit zur gesellschaftlichen Spaltung bei und betreibt Funktionärs-Populismus – anders lässt sich diese Forderung kaum einordnen. Bleibt zu hoffen, dass dieser Aufschrei nach Aufmerksamkeit kein Gehör findet und am Ende kluge Köpfe eine pragmatische Lösung finden: im Sinne von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.