Erleichterung des neuen Infektionsschutzgesetzes
Aktuelle Regeln wie die Maskenpflicht in Geschäften und die Homeoffice-Pflicht enden.
- Die Testpflicht wird aufgehoben
Ausnahmen „Basisschutz“
- Maskenpflicht in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheime und Praxen sowie Gemeinschaftseinrichtungen.
- Maskenpflicht in Bus, Bahn und im Flugzeug.
- Testpflicht in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheime sowie in Schulen und Kitas.
Ausnahmeregelung „Hotspots“
Darüber hinaus soll jedes Bundesland, jede Region oder jede Kommune zusätzlich individuelle Beschränkungen ergreifen können – aber nur dann, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt.
Mögliche Maßnahmen der Hotspotregelung wären:
- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken
- Abstandsregeln
- Zugangsregeln wie 3G, 2G oder 2G plus
- Hygienemaßnahmen
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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