Beherbergungsverbot kippt. Urlauber dürfen in Ba-Wü und Niedersachsen anreisen.

15.10.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Verwaltungsgerichte stoppten kürzlich die von den Länderchefs beschlossenen Beherberungsverbote für Niedersachsen und Baden-Württemberg. Geklagt hatten ein Gastgeber und Urlauber. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilte im Eilverfahren mit, dass die Entscheidung zur Aussetzung unanfechtbar sei. Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen, müssen sich „ab sofort“ nicht mehr an die massiv kritisierte Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Virologen konnten keinen Zusammenhang zwischen innerdeutschen Urlauben und Coronainfektionsherden feststellen. Wie auch die Maskenpflicht im Freien scheinen diese Maßnahmen nicht geeignet zu sein die Pandemie einzugrenzen.


Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg kippen Beherbergungsverbot

Auch in Sachsen wird ab Samstag das Beherbergungsverbot keine Anwendung mehr finden. Für einige Wochenend-Touristen dürfte die Aufhebung vermutlich zu spät kommen.


Im Saarland wird das Beherbergungsverbot ebenfalls aufgehoben. Bayern, SH und MV halten vorerst weiter daran fest.

Auch im Saarland wurde das Beherbergungsverbot aufgehoben. Bayern dagegen wartet ab. Eine generelle Neu-Entscheidung der Länder ist vor dem 08.11.20 nicht zu erwarten. Schleswig-Holstein fordert gar ein Ausreiseverbot für Bundesländer mit hohen Infektionszahlen. Weiterhin laufen zahlreiche Klagen gegen die Beherbergungsverbote u.a. auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo Ministerpräsidentin Schweswig vor einer 180° Grad-Wende zu stehen scheint. So oder so scheint das Beherbergungsverbot eindeutig verfassungswidrig zu sein. Ein Ausreise- oder ein Reiseverbot wäre dies sicherlich auch. Genau so wie irgendwelche Kontakt- oder Demonstrationsverbote. So oder so sind undifferenzierte und pauschale Maßnahmen grundsätzlich verfassungswidrig, schreibt die Zeit. Was dann nur noch bleibt ist die Unsicherheit der Bevölkerung, sowie die der Gastwirte. Derzeit sind offiziell 0,07% der Bevölkerung an COVID-19 erkrankt. Insgesamt konnte bei 0,43% der deutschen Bevölkerung COVID-19 festgestellt werden. Leiharbeiter in den zahlreichen Fleischverarbeitungsbetrieben, die immer wieder durch zahlreiche Infektionen negativ auffielen, sollten in diese Zahlen bereits enthalten sein. Die Dunkelziffer ist nach wie vor ungewiss. Studien gehen von einer Dunkelziffer von bis zu 87% aus.
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