Bundesrat billigt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

22.04.2021
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Nachdem am gestrigen Mittwoch das neue Infektionsschutzgesetz vom Bundestag auf den Weg gebracht wurde, hat soeben auch der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Obwohl die Länderchefs die bundeseinheitliche Regelung teils scharf kritisierten, legten sie keinen Widerspruch ein.
Sobald Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat, kann ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre verhängt werden, die zwischen 22 Uhr am Abend und 5 Uhr morgens gilt. Außerdem darf sich dann nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen – Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 150 dürfen Geschäfte nur noch für Kunden mit Termin und negativem Testergebnis öffnen. Übersteigt die Inzidenz den Wert von 150 ist es nur noch möglich, Waren nach Vorbestellung abzuholen.
Eine Sonderregelung gilt für die Schulen, die erst ab einer Inzidenz von 165 vom Präsenzunterricht zum Fernunterricht wechseln.
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