In Schleswig-Holstein sind touristische Übernachtungen landesweit ab dem 17.05.21 wieder erlaubt. Gastronomiebetriebe sind ebenfalls geöffnet, teils auch Innenbereiche. Bei der Anreise ist ein negativer Schnelltest oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Auch während des Aufenthaltes sind weitere Tests im 3-Tages-Rhythmus erforderlich. Wer den Innenbereich der Gastronomie nutzen möchte, muss einen negativen Test, der maximal 24 Stunden alt ist, mitführen. Geimpfte sind davon ausgenommen. Alle Lockerungen gelten nur, wenn eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 je 100.000 Einwohner nicht überschritten wird. Denn dann würde die bundesweite Notbremse greifen. Derzeit ist kein Landkreis in Schleswig-Holstein gefährdet. Die niedrigsten Inzidenzen findet man in Nordfriesland und Eckernförde.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker