Wir kennen es von zahlreichen Veranstaltungen, dem Besuch eines Restaurants oder ähnlichem. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Testnachweis erbringen. Während in Deutschland noch über die datenschutzrechtliche Frage diskutiert wird, ob man als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer überhaupt nach dem Impfstatus fragen darf, geht Italien einen Schritt weiter und erspart Arbeitgebern diese Frage. Ab dem 15. Oktober darf in Italien nur noch arbeiten, wer eine Impfung nachweisen kann oder ein negatives Testergebnis vorliegen hat. Tut man dies fünf Tage lang nicht, erhält man kein Gehalt mehr und wird suspendiert. Der Arbeitnehmer steht hier in der Bringschuld. In Italien gelten derzeit 68,4% der Bevölkerung als geimpft.
Interessant ist diese Information auch für Reisende. Wer sich in Italien aufhält kann in jedem Fall davon ausgehen, dass sein Kellner, Wirt oder auch jeder anderweitige Dienstleister auf Corona getestet oder dagegen geimpft ist.
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