Bundestag stimmt für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

21.04.2021
| Lesezeit ca. 1 Min.

Der Bundestag hat die angekündigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgesegnet. Diese einheitliche Regelung soll helfen, die dritte Corona-Welle zu bekämpfen.

Abweichungen von der ursprünglichen Vorlage

Gemessen an der ursprünglichen Vorlage weichen die bundesweiten Regelungen jedoch in einigen Punkten ab. Die Bundesregierung hatte sich für eine Ausgangssperre ab 21 Uhr ausgesprochen. Nun heißt es: Ausgangssperre ab 22 Uhr. Spaziergänger und Jogger dürfen sogar von 22 Uhr bis 24 Uhr noch das Haus verlassen. Zwischen Mitternacht bis 5 Uhr morgens gelten keine Ausnahmen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Mitarbeitern zweimal pro Woche einen Schnelltest anzubieten.

Notbremse und Sonderregelungen

Die sogenannte Notbremse greift in Städten und Landkreisen in denen die gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an je drei aufeinander folgenden Tagen über einhundert liegt. Eine Sonderregelung gilt für die Schulen, bei denen erst ab einem Inzidenzwert von 165 auf Präsenzunterricht verzichtet wird. Der Einzelhandel bleibt bis zu einem Wert von 150 mit dem „Click & Meet“-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet.

Geltungsdauer der neuen Vorschriften

Die neuen Vorschriften greifen frühestens ab Samstag und sind bis 30. Juni befristet, falls der Bundesrat am Donnerstag zustimmt und der Bundespräsident das Gesetz anschließend unterzeichnet.



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