Ohne Impfung geht nichts mehr - Übernachtungen nur mit 2G, 2G plus oder gar nicht

Reisen oder Beherbergungen sind für Ungeimpfte nahezu unmöglich. Ausnahmen gibt es vielerorts keine.
02.12.2021
| Lesezeit ca. 1 Min.
In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland gilt für Hotels, Gastro und Kultur ausnahmslos 2G plus. Rheinland-Pfalz zieht ab dem 04.12.2021 nach. Ausnahmen davon gibt es dort keine. Der Unterschied zu vorherigen Lockdowns: Geschäftsreisende sind genauso wenig ausgenommen wie Erstgeimpfte. Übergangsfristen wie in Österreich gibt es keine. Ungeimpfte dürfen weder in ein Restaurant noch zum Friseur. Ein Freitesten gibt es nun nicht.

Nur Sachsen verbietet touristische Übernachtungen

In allen anderen Bundesländern gilt für touristische Reisen und Übernachtungen derzeit 2G. Ausgenommen hiervon ist Sachsen, das touristische Übernachtungen komplett verbietet.

Dienstreisen nur in Sachsen und Baden-Württemberg mit 3G

Deutschlandweit gilt für Dienstreisen ebenfalls 2G oder 2G plus. Ausgenommen sind nur Sachsen und Baden-Württemberg, die lediglich einen 3G-Nachweis vorschreiben. Ein Ungeimpfter darf in Sachsen somit im Hotel übernachten, sofern er auf einer Dienstreise ist. Ein geimpfter und geboosteter Tourist muss zu Hause bleiben.

Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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