Nur Sachsen verbietet touristische Übernachtungen
In allen anderen Bundesländern gilt für touristische Reisen und Übernachtungen derzeit 2G. Ausgenommen hiervon ist Sachsen, das touristische Übernachtungen komplett verbietet.Dienstreisen nur in Sachsen und Baden-Württemberg mit 3G
Deutschlandweit gilt für Dienstreisen ebenfalls 2G oder 2G plus. Ausgenommen sind nur Sachsen und Baden-Württemberg, die lediglich einen 3G-Nachweis vorschreiben. Ein Umgeimpfter darf in Sachsen somit im Hotel übernachten, sofern er auf einer Dienstreise ist. Ein geimpfter und geboosteter Tourist muss zu Hause bleiben.Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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